Rechtsgebiet
Verkehrsrecht
Ein weiterer Schwerpunkt der Kanzlei ist das Verkehrsrecht.
Nicht nur bei Blechschäden setzten wir uns sich dafür ein, dass Ihre Schadensersatzansprüche (u.a. Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert bei einem Totalschaden, Wertminderung, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall, Abschleppkosten) vollständig durchgesetzt werden, sondern auch wenn Sie bei einem Unfall verletzt wurden, fordern wir mit dem notwendigen Nachdruck alle Ansprüche von einem angemessenen Schmerzensgeld über den Haushaltsführungsschaden bis hin zu einer lebenslangen Rente bei schwersten Verletzungen bei der Haftpflichtversicherung des Schädigers ein.
Darüber hinaus vertreten wir Sie im Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, Bußgeldverfahren und in Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Autokauf und Reparatur.
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