UNSERE NOTARE

Im Überblick

Unsere breit aufgestellten Notare stehen Ihnen kompetent zur Seite. Mit unserem Notar-Finder können Sie genau ermitteln, welche Dienstleistung Sie benötigen und können Ihrem Notar schon direkt die wichtigsten Informationen mit auf den Weg geben.

Mit unserem professionellen sowie speziell ausgebildeten Team begleiten wir Sie bei allen notariellen Angelegenheiten. Der Gesetzgeber setzt für manche Verfahren die Mitwirkung eines Notars zwingend voraus. Unsere Notare klären die Parteien dabei umfassend über ihre Rechte und Pflichten auf. 

Jörn Faulhaber

Notar

Udo Wältring

Notar

Immobilien

Kauf.  Der Kauf eines Hauses bzw. eines Grundstücks muss notariell beurkundet werden. Hierbei handelt es sich oft um große Vermögenswerte, sodass eine rechtlich einwandfreie Gestaltung und Abwicklung des Vertrages gewährleistet werden muss. Das ist die Aufgabe unserer Notare.

Schenkung. Auch für die Schenkung einer Immobilie, also eines Grundstücks, einer Wohnung oder eines Hauses ist die Beurkundung durch einen Notar erforderlich. Unsere Aufgabe ist es dabei, Sie bei den für Sie passenden Regelungen und Vereinbarungen zu beraten, den Vertrag zu gestalten und auch die Eintragung ins Grundbuch zu begleiten.

Nießbrauch. Das Nießbrauchsrecht ist in der Regel das lebenslange Recht, eine Immobilie zu bewohnen und damit alle Nutzungen aus dem Grundstück zu ziehen. Wenn Sie dies an einer Immobilie bzw. einem Grundstück bestellen wollen, so muss dies notariell beurkundet werden.

Bestellung von Hypotheken und Grundschulden. Typische Kreditsicherheiten sind Hypotheken und Grundschulden (auch Grundpfandrechte genannt). Häufig kann eine Immobilie nicht ausschließlich durch Eigenkapital finanziert werden. Für die Aufnahme von Fremdkapital, z.B. in Form eines Darlehens, müssen den Banken Sicherheiten gegeben werden. Wird die Hypothek im Zusammenhang mit dem Immobilienkauf ins Grundbuch eingetragen, so unterstützt Sie hierbei einer unserer Notare.

Vererben und schenken

Testament und Erbvertrag. Bei der Gestaltung der Erbfolge handelt es sich häufig um komplexe und emotional aufgeladene Sachverhalte. Dabei verfügen unsere Notare über zahlreiche erbrechtliche Gestaltungsinstrumente. Das Testament kann z.B. als Einzeltestament oder als gemeinschaftliches Testament errichtet werden. Ebenso können mit dem Erbvertrag Verfügung von Todes wegen erklärt werden.

Erbscheinsantrag. Sie können den Erbscheinsantrag nicht nur beim Nachlassgericht stellen, sondern auch unsere Notare damit beauftragen. Mit dem Erbschein weisen Sie nach, dass Sie den Erblasser beerben. Da Sie auch bei uns eine eidesstattliche Versicherung abgeben können, sparen Sie sich den Gang zum Nachlassgericht. Die Gebühren für den Erbschein unterscheiden sich zwischen dem Nachlassgericht und dem Notar nicht.

Nachlassverteilung. Hierbei kann es häufig zum Streit kommen. Unsere Notare unterstützen Sie vermittelnd und unterstützen Sie bei der Streitschlichtung. Erben mehrere Personen, so sind diese als Erbengemeinschaft gemeinsam am Nachlass berechtigt. Es kann also nur gemeinsam verfügt werden, insbesondere Verwaltungsentscheidungen sind nur gemeinsam zu treffen.

Vorweggenommene Erbfolge. Wenn Sie in Form einer Schenkung, mit Rücksicht auf eine künftige Erbfolge, Eigentum übertragen, so handelt es sich um eine vorweggenommene Erbfolge. Hierbei kann es häufig zu komplexen Übertragung kommen. Solche künftigen Schenkung bedürfen der notariellen Beurkundung.

Schenkungsvertrag. Ein Schenkungsversprechen ist formbedürftig und bedarf der notariellen Beurkundung. Unsere Notar beraten Sie gerne hinsichtlich der Vor- und Nachteile eines Schenkungsvertrages.

Unternehmen

Gründung oder Umgestaltung einer Gesellschaft.  Je nach Rechtsform bedarf es bei der Gründung oder auch Umgestaltung des Unternehmens der notariellen Beurkundung. Wann hierfür eine notarielle Beurkundung erforderlich ist, können Sie hier einsehen.

Anteilsübertragungen. Je nach Rechtsform bedarf es für den Verkauf von Unternehmensanteilen der notariellen Beurkundung. Unsere Notare stehen Ihnen gerne für etwaige Fragen zur Verfügung.

Handelsregisteranmeldung. Die Anmeldung bedarf ebenfalls der notariellen Beglaubigung. Wir beraten Sie dabei auch hinsichtlich aller einzutragenden Fragen.

Familie

Ehevertrag. Unsere Notare unterstützen Sie bei der Regelung Ihrer jeweiligen persönlichen Verhältnisse im Rahmen eines Ehevertrags. Hierbei werden Streitigkeiten im Falle einer Scheidung vorgebeugt. Die unparteiische rechtliche Beratung unserer Notare stellt sicher, dass eine ausgewogene Regelung für alle Beteiligten gefunden wird.

Scheidungs- und Partnervertrag. Um einen Rosenkrieg zu vermeiden, kann es sinnvoll sein, durch unsere Notare eine Scheidungsfolgenvereinbarung zu vereinbaren. So kann mithilfe unserer Notare ein fairer Ausgleich gefunden werden.

Adoption. Unsere Notare unterstützen Sie bei der Regelung des Eltern-Kind-Verhältnisses. Einige Erklärungen bedürfen dabei auch der notariellen Beurkundung.

Notfallsorge

Vorsorgevollmacht. Damit Sie auch dann selbstbestimmt entscheiden, wenn Ihre eigene Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt ist, empfehlen wir Ihnen, sich frühzeitig Gedanken um eine Vorsorgevollmacht zu machen. Hierin können Sie insbesondere Regelungen über die Gesundheitsfürsorge, die Vermögensverwaltung, die Aufenthaltsorte, die Rechte für die Bevollmächtigten, Vertrauensperson zur Einsicht in Ihre Krankenakten, Besuchsrechte, Bevollmächtigungen und auch Entscheidungsregelung im Hinblick auf mögliche Transplantationen regeln.

Betreuungsverfügung. Hierdurch wird zwar das Gericht nicht komplett ausgeschaltet, Sie können aber Einfluss auf die durch das Gericht anzuordnende Betreuung Einfluss nehmen. So können Sie Wünsche hinsichtlich Ihrer Lebensgestaltung bei der Betreuung festlegen. Das Gericht ist grundsätzlich an Ihre Wünsche gebunden. Unsere Notare registrieren Ihre Betreuungsverfügung im zentralen Versorgungsregister der Bundesnotarkammer, sodass hierauf im Zweifelsfall zugegriffen werden kann.

Patientenverfügung. Hiermit können Sie Ihre Wünsche zu medizinischen Behandlung für den Fall äußern, dass Sie beispielsweise bewusstlos sind und Sie nicht befragt werden können. In der Patientenverfügung können Sie auch andere Personen bevollmächtigten, Entscheidung zu treffen. Hierfür empfehlen wir Ihnen dringend die Patientenverfügung durch eine Vorsorgevollmacht zu ergänzen.

Streitvermeidung und Schlichtung

Vollstreckbare Urkunden. In einer notariellen Urkunde können Sie sich auch der Zwangsvollstreckung unterwerfen. Eine solche Unterwerfungserklärung steht einem vollstreckbaren gerichtlichen Urteil gleich und bildet die Grundlage für eine Zwangsvollstreckung.

Schlichtungs- und Schiedstätigkeit. Unsere Notare unterstützen Sie bei Unstimmigkeiten insbesondere als unabhängige und unparteiische Personen und können gemeinsam mit Ihnen vermittelnde Lösung erarbeiten.

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