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Erfahren Sie, wie eine angemessene Schadensregulierung durch unsere anwaltliche Unterstützung erfolgt.

Endlich ist die Urlaubszeit nach langem Durchhalten angebrochen. Das führt automatisch zu einem höheren Verkehrsaufkommen im Sommer und damit auch zu mehr Verkehrsunfällen.

Wenn Sie Opfer eines unverschuldeten Verkehrsunfalls sind, raten wir Ihnen dringend davon ab, die Regulierung ohne Hilfe durch einen Rechtsanwalt durchzuführen. In diesem Fall kann Ihnen Geld verloren gehen.

Die gegnerische Versicherung ist naturgemäß darauf aus, möglichst wenig Geld an die Unfallbeteiligten auszuzahlen. Durch unsere Erfahrung kennen wir aber die Tricks und Rechtsprechungen des Bundesgerichtshofes, um Ihre Schadensersatzansprüche in voller Höhe durchzusetzen.

In diesem Artikel geben erklären wir Ihnen, was Sie zu beachten haben, wenn es tatsächlich zu einem Verkehrsunfall kommt:

Unsere Empfehlung nach einem Verkehrsunfall:

Wir empfehlen Ihnen bei jedem Unfall einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Regulierung zu beauftragen. Sie stellen so eine Chancengleichheit mit der Haftpflichtversicherung her. 

Wer Sie aus unserer Kanzlei im Verkehrsrecht berät, erfahren Sie hier. Wenn Sie den ideal auf Ihren Fall zugeschnittenen Rechtsanwalt suchen, dann klicken Sie hier.

Viele Versicherer kürzen sonst dreist die Erstattung!

Der Fachanwalt für Verkehrsrecht kennt die Rechtsprechung und die Prozesstaktiken im Verkehrsrecht am besten. Das heißt, dass er sicher und souverän mit den einzelnen Minderungen umgehen kann. Er weiß genau, wie die merkantile Wertminderung und der Haushaltsführungsschaden berechnet werden.

Schuldlos am Unfall?

Wenn Sie schuldlos am Verkehrsunfall beteiligt waren, dann steht Ihnen von Gesetzes wegen ein Rechtsbeistand auf Kosten des Versicherers zu. Das wissen nur die wenigsten und versuchen ohne vermeintliche Mehrkosten den Rechtsstreit auf eigene Faust zu regulieren. Doch das geht häufig schief, wie wir bereits ausgeführt haben.

Dieses Recht besteht im Übrigen schon bei kleinen Schäden oder wenn die Haftung eindeutig erscheint. Sind Sie schuldlos an dem Unfall beteiligt, kostet Sie die rechtliche Unterstützung nichts. Bei einer Teilschuld müssen Sie dann jedoch anteilig die Kosten tragen.

Aber gerade, wenn die Schuldfrage umstritten ist, ist die Beauftragung eines Rechtsanwaltes geboten.

Achtung – es lauert eine weitere Falle:

Es ist auch Vorsicht bei Werkstätten geboten, die Ihnen als vermeintliche Serviceleistung anbieten, den Unfall mit der Haftpflichtversicherung – ohne Anwaltsbeteiligung – eigenständig zu regulieren.

Einige Werkstätten haben Kooperationsverträge mit Haftpflichtversicherungen geschlossen. In diesen Fällen können Sie sich nicht sicher sein, ob für Sie oder nur für die Werkstatt und die Versicherung das Beste herausgeholt wird. 

Sie haben, von Bagatellschäden abgesehen, stets das Recht, einen eigenen Gutachter zu beauftragen. Lassen Sie sich nicht auf Kostenvoranschläge ein, die Ihnen die mit der Haftpflichtversicherung kooperierende Werkstatt vorlegt oder gar auf einen eigenen Gutachter der Versicherung. Der Schaden sollte stets neutral von externen Sachverständigen begutachtet werden. 

Kontaktieren Sie gerne nach einem Verkehrsunfall unseren Experten fürs Verkehrsrecht und Autor dieses Beitrags: 

Alexander Kerstiens, LL.M.
Fachanwalt für Verkehrsrecht

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