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Autofreunde aufgepasst!

Viele Verkehrsteilnehmer fahren schon mal bewusst zu schnell, aber achten wiederum darauf, dass die Punktegrenze -ab 21km/h- nicht überschritten wird.

Das hat wohl auch der Gesetzgeber entdeckt und macht diese kleinen Verstöße deshalb nun doppelt so teuer. Das sieht dann folgendermaßen aus:

Innerorts

  • Bis zu 10 km/h zu schnell: von 15 auf 30 Euro
  • 11 bis 15 km/h zu schnell: von 25 auf 50 Euro
  • 16 bis 20 km/h zu schnell: von 35 auf 70 Euro

Außerorts:

  • Bis zu 10 km/h zu schnell: von 10 auf 20 Euro
  • 11 bis 15 km/h zu schnell: von 20 auf 40 Euro
  • 16 bis 20 km/h zu schnell: von 30 auf 60 Euro

 

Ab wann ein Fahrverbot innerhalb der Ortschaft und außerhalb droht, ist allerdings gleich geblieben.

Wer keine Rettungsgasse bildet, der wird jetzt richtig belangt. Ein Verstoß kostet bis zu 320€ und es droht ein Monat Fahrverbot. Teurer ist es auch bei Parkverstößen geworden.

Wer erwischt wird und ein Fahrverbot droht, der sollte die Strafe aber nicht vorschnell akzeptieren. Die Messung war vielleicht fehlerhaft oder es besteht die Möglichkeit, das Fahrverbot gegen Erhöhung der Geldstrafe abzuwenden.

In jedem Fall empfehlen wir die Beauftragung eines Fachanwaltes für Verkehrsrecht. Dieser kennt sich am besten mit der Materie aus. Unsere Kollege Rechtsanwalt Alexander Kerstiens, LL.M. steht für Sie als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.

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